IGP Instrumental-(Gesangs-)Pädagogik

INSTRUMENTAL(GESANGS)PÄDAGOGIK POPULARMUSIK

Das IGP-Studium ist in zwei getrennte Abschnitte geteilt – Bachelor und Master. Informationen zum Studium auf der Homepage der mdw.

Zentrale künstlerische Fächer am ipop

Bass | Gesang | Gitarre | Posaune | Saxophon | Schlagzeug & Percussion | Tasteninstrumente | Trompete 

Nähere Infos zu den einzelnen Instrumenten 

Bachelor

Studienziel des Bachelorstudiums:
Das Bachelorstudium dient der Heranbildung von hochqualifizierten Instrumental- und Gesangslehrpersonen an Lehranstalten (Lehrtätigkeit an Musikschulen, Oberstufenrealgymnasien mit Instrumentalmusik als Pflichtgegenstand, AHS mit Instrumentalmusik als Freigegenstand) und im freien Beruf.

Abschluss durch eine Bachelorprüfung:
Aufgrund des abgeschlossenen Studiums wird der akademische Grad „Bachelor of Arts“ (Abkürzung BA) verliehen.

Überblick

Zulassungserfordernisse:

  • Erfolgreiches Ablegen der Zulassungsprüfungen

Studiendauer:

  • 8 Semester

Abschluss:

  • Der Bachelorabschluss setzt sich aus sämtlichen positiv abgelegten Pflichtlehrveranstaltungen sowie einer kommissionellen Bachelorprüfung (künstlerisch & didaktisch) zusammen.

Akademischer Grad:

  • Bachelor of Arts (Abkürzung: BA)

Anmeldung

Informationen zur Anmeldung für die Zulassungsprüfungen für ein IGP-Studium an der mdw findest du hier

Vorbereitungskurse | Informationsveranstaltungen

Vorbereitungskurse:

Für alle Studienanwärter:innen gibt es im Februar und März Kursblöcke, die dich gezielt auf die Zulassungsprüfungen der mdw vorbereiten, sodass du genau weißt, was auf dich zukommt. Alle Infos dazu findest du hier.

 

Informationsveranstaltungen:

Sing for Feedback! 

📆 Samstag 13. April | 🕙 10:00 — 14:00 |📍 F0139 am ipop

Möglichkeit zum Vorsingen für Bewerber:innen aller Studienrichtungen mit zentralem künstlerischem Fach Gesang Popularmusik am ipop sowie Feedback und Beratung von Lehrenden und Masterstudierenden des Instituts 🎤

Zielgruppe: Bewerber:innen Gesang Popularmusik

Anmledung erforderlich: ipop-gesang@mdw.ac.at

Informationsveranstaltung Brass

📆 Sonntag, 24. März | 🕙 18:00 — 19:30 |📍 Zoom

Informationsveranstaltung für Bewerber:innen aller Studienrichtungen mit dem zentralen künstlerischen Fach Trompete Popularmusik, Saxophon Popularmusik oder Posaune Popularmusik.

Zielgruppe: Bewerber:innen Blasinstrumente Popularmusik

Infos zur Anmeldung folgen!

Informationsveranstaltung Tasteninstrumente

📆 Samstag, 16. März | 🕙 15:30 – 16:30📍 Zoom

Informationsveranstaltung für Bewerber:innen aller Studienrichtungen mit dem zentralen künstlerischen Fach (bzw. zweites Instrument) Tasteninstrumente Popularmusik

Zielgruppe: Bewerber:innen Tasteninstrumente Popularmusik

Anmeldung erforderlich: nykrin@mdw.ac.at

Zulassungsprüfung

Die Zulassungsprüfung dient der Feststellung der Eignung für das Studium. Weiters haben die Kandidat:innen Vorkenntnisse aus allgemeiner Musiklehre sowie instrumentale Fähigkeiten nachzuweisen.

Anforderungen bzw. Details der künstlerischen Zulassungsprüfung

Studium

Die Studiendauer für das Bachelorstudium beträgt acht Semester – die ersten beiden Semester bilden die Eingangsphase. Sämtliche Lehrveranstaltungen der Eingangsphase müssen bis zum Ende des 4. Semesters absolviert werden, andernfalls ist die Fortsetzung des Studiums nur ohne zentrales künstlerisches Fach möglich.

Informationen zum Bachelorstudium IGP

Erweiterndes Instrument

Jeder Schwerpunkt und jedes erweiternde Instrument muss fristgerecht im Studiendekanat eingereicht werden. 

Antrag an Frau Dostal: dostal@mdw.ac.at

Nähere Informationen zu den wählbaren Schwerpunkten, Erweiterungsbereichen und Fristen sowie die entsprechenden Formulare findest du hier.

Infoblätter für Erweiterungsbereiche im Studienbereich „Individuelle Profilierung“ (aktueller Studienplan BA IGP 21W)

Erweiterndes Instrument Bass Popularmusik

Erweiterndes Instrument Gesang Popularmusik

Erweiterndes Instrument Gitarre Popularmusik

Erweiterndes Instrument Posaune Popularmusik

Erweiterndes Instrument Saxophon Popularmusik

Erweiterndes Instrument Schlagzeug/Percussion Popularmusik

Erweiterndes Instrument Tasteninstrumente Popularmusik

Erweiterndes Instrument Trompete Popularmusik

Erweiterndes Instrument Tuba Popularmusik

Infoblätter für den Schwerpunkt 2. Instrument/Gesang Popularmusik (auslaufender Studienplan BA IGP 17W)

2. Instrument Tasteninstrumente der Popularmusik

2. Instrument Gesang der Popularmusik

2. Instrument Posaune der Popularmusik

2. Instrument Trompete der Popularmusik

2. Instrument Tuba der Popularmusik

2. Instrument Bass der Popularmusik

2. Instrument Gitarre der Popularmusik

2. Instrument Saxophon der Popularmusik

2. Instrument Schlagzeug/Percussion Popularmusik

Nähere Informationen sind aus den jeweiligen Studienplänen IGP zu entnehmen.

Informationen bezüglich Anerkennungen finden Sie auf der Homepage der Studiendirektion.

Abschluss

Für die Bachelorprüfung ist eine fristgerechte Anmeldung im Prüfungsreferat für musikpädagogische Studien (Studiencenter) am Rennweg 8 erforderlich.

Die Bachelorprüfung am ipop setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • Künstlerische Prüfung
  • Didaktische Prüfung

Anmeldefristen | Abgabefristen | Eintragung fehlender Noten

Aktuelle Termine für Abschlussprüfungen

Detaillierte Informationen über die künstlerische Prüfung:

Bass Popularmusik
Gesang Popularmusik
Gitarre Popularmusik
Posaune Popularmusik
Saxophon Popularmusik
Schlagzeug/Percussion Popularmusik
Tasteninstrumente Popularmusik
Trompete Popularmusik
Merkblatt Bachelorarbeiten

Master

Studienziel des Masterstudiums:
Das Masterstudium dient der Heranbildung von hochqualifizierten Instrumental(Gesangs)pädagog_innen. Ausbildungsziel ist die Weiterentwicklung der technischen und interpretatorischen Fähigkeiten im gewählten Instrument/Gesang, sowie die Fähigkeit zur künstlerisch-wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-pädagogischen Arbeit.

Abschluss durch eine Masterprüfung:
Aufgrund des abgeschlossenen Studiums wird der akademische Grad „Master of Arts“ (Abürzung MA) verliehen.

Überblick

Zulassungserfordernisse:

  • Abschluss des Bachelorstudiums Instrumental / Gesang Pädagogik oder eines fachlich gleichwertigen (künstlerisch-pädagogisch-wissenschaftlichen) Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung

Studiendauer:

  • 4 Semester (43 bzw. 39 Semesterwochenstunden)

ECTS:

  • 120

Akademischer Grad:

  • Master of Arts (MA)

Berufsbezeichnung:

  • Gesangs- und Instrumentalpädagogin/Gesangs- und Instrumentalpädagoge

Neuer Studienplan mit Projektvariante – gültig ab WS 2016/2017 (PDF):
Studienplan Master

Anmeldung

Bei der Anmeldung zur Zulassungsprüfung haben alle Bewerber_innen ein „Motivationsschreiben“ abzugeben, in dem sie die auf dem „Leitfaden für das Masterstudium für Instrumental(Gesangs)pädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien“ zusammengestellten Fragen beantworten. Die in dem „Motivationsschreiben“ enthaltenen Inhalte sind Gegenstand eines verpflichtenden (kommissionellen) Orientierungsgespräches, das künstlerische, pädagogische sowie wissenschaftliche Fragestellungen behandelt.

Alle Informationen, wie Leitfaden für (Motivationsschreiben) zur Zulassungsprüfung Masterstudium oder Infoblatt zur Zulassungsprüfung Masterstudium etc. siehe hier:
Information für Masterstudium

Zulassungsprüfung

Zur Zulassungsprüfung für das Masterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik zugelassen sind gemäß § 35 Abs.4 UniStG Personen, die das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik gemäß UniStG oder ein fachlich gleichwertiges (künstlerisch-pädagogisch-wissenschaftliches) Studium an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossen haben. Von fremdsprachigen Bewerber_innen ist die Beherrschung der deutschen Sprache zu verlangen.

Infoblätter Zulassung (PDF):

zkF Tasteninstrumente Popularmusik
zkF Schlagzeug/Percussion Popularmusik
zkF Gesang Popularmusik
zkF Gitarre Popularmusik
zkF Bass Popularmusik
zkF Saxophon Popularmusik
zkF Trompete Popularmusik
zkF Posaune Popularmusik

Studium

Die Studiendauer für das Masterstudium beträgt vier Semester.

Link: Studienplan

Module

Zusätzlich zum Masterstudium IGP sind „Module“ im Ausmaß von 8 Semesterstunden zu wählen und 6 Semesterstunden Freie Wahlfächer zu absolvieren.

Projektvarianten

Unter Berücksichtigung bereits vorhandener beruflicher Praxis der Studierenden und in Anerkennung informeller Lernleistungen wird das Masterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik auch in projektorientierten Varianten angeboten. In den Projektvarianten der Studienrichtung sollen besondere Fähigkeiten zur Planung und Durchführung von künstlerischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Projekten sowie deren Mischformen erworben werden.

Das Studium der Projektvarianten ist nur aufgrund eines Ansuchens möglich, das eine ausführliche Beschreibung des Projekts enthält und dessen Relevanz, Innovationspotenzial und Entwicklungsfähigkeit aufzeigt. Dieses Ansuchen ist spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit des 1. Studiensemesters zu stellen (31.1. für das WS bzw. 30.6. für das SS).

Unter folgendem Link finden Sie das Antragsformular: mdw-link
Unter folgendem Link finden Sie Projekte der Studierenden am ipop: Projekte

Neuer Studienplan mit Projektvariante – gültig ab WS 2019/2020 (PDF):
Curriculum Studienplan-2020_IGP-Master

IGP-Master-Projektvariante-Hinweise-Beantragung-2023

Abschluss

Die Abschlussprüfung für das Masterstudium am ipop setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  • Künstlerische Prüfung
  • Didaktische Prüfung
  • Wissenschaftliche Prüfung

Detaillierte Informationen über die Prüfungen finden Sie unter dem jeweiligen Instrument (PDF).
Bass Popularmusik
Gesang Popularmusik
Gitarre Popularmusik
Posaune Popularmusik
Saxophon Popularmusik
Schlagzeug Popularmusik
Tasteninstrumente Popularmusik
Trompete Popularmusik
Informationen zur Masterprüfung und Masterarbeit 

Doktorat

Das Doktoratsstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien hat über die wissenschaftliche Berufsvorbildung hinaus der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu dienen. Die in den §§ 2 und 3 UG genannten Bildungsziele und Bildungsaufgaben der Universitäten sind in besonderer Weise zu fördern.

Sofern nicht wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der_des Studierenden gefährdet sind, sind nach dem positiven Abschluss des ersten Studienabschnitts Thema und Abstract auf der Homepage der Universität zu veröffentlichen.